Förderhöhe bis zu
Antragzeitraum
Jederzeit
Gültig in
Nordrhein-Westfalen
Binden Sie für Ihr Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt projektbezogen eine/n Hochschulabsolventen/in als MID-Assistenz ein. Profitieren Sie dabei vom direkten Wissens- und Technologietransfer von der Hochschule in Ihren Betrieb und nutzen Sie die Möglichkeit der anteiligen Finanzierung der Lohnkosten.
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Das Förderprogramm zielt darauf ab, Kleinst- und kleine Unternehmen in der intelligenten Entwicklung und Digitalisierung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zu unterstützen.
Hierfür stehen drei Hauptförderschwerpunkte zur Auswahl:
Digitale Produkte und Dienstleistungen - Schwerpunkt A: Förderung der Integration von Technologien wie maschinellem Lernen, AR/VR und Data Mining in kleinen Unternehmen. Ziel ist die Entwicklung innovativer, branchenspezifischer Software und Applikationen.
Prototypen und MVP - Schwerpunkt B: Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Entwicklung und dem Bau von Prototypen und Minimum Viable Products (MVPs) für das Testen und Validieren neuer Entwicklungen mit erstem Nutzerfeedback.
Grüne Transformation - Schwerpunkt C: Förderung kleiner Unternehmen bei der Implementierung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz. Fokus liegt auf der Optimierung von Produktionsprozessen und der Entwicklung nachhaltiger Strategien für Produkte und Dienstleistungen.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Hochschulabschlussfrist: Der Hochschulabschluss darf bei Arbeitsbeginn als MID-Assistent/in maximal zwei Jahre zurückliegen. Wissenschaftliche Tätigkeiten nach dem Abschluss können die Frist um ihre Laufzeit, maximal jedoch um sechs Jahre, verlängern.
•Beschäftigungsdauer: Eine unbefristete Beschäftigung wird angestrebt, die Mindestdauer beträgt jedoch 24 Monate. Eine Probezeit von bis zu 6 Monaten ist möglich.
•Einstellungsfrist: Die Einstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
•Mindestgehalt: Jahresbruttoentgelt von mindestens 30.000 € (oder 2.500 € monatlich) für Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend anteilig.
•Ersatzeinstellung: Bei Beendigung während der Probezeit kann innerhalb von vier Monaten eine andere MID-Assistentin/anderer MID-Assistent eingestellt werden, maximal zwei aufeinanderfolgende Beschäftigungsverhältnisse.
•Teilzeitregelung: Teilzeitarbeit ist förderfähig, sofern sie nicht weniger als 50% der Regelarbeitszeit beträgt.
•Ausschlusskriterien: Werkstudierende und Personen mit Unternehmensanteilen oder enge Familienangehörige der Geschäftsführung sind nicht förderfähig.
•Wiederholte Förderung: Nach Abschluss des Förderprojekts muss eine Frist von zwei Jahren eingehalten werden, bevor eine erneute Förderung möglich ist.
•Eigenanteil: Das Unternehmen muss den nicht geförderten Anteil selbst aufbringen.
•Unternehmensstatus: Unternehmen in Schwierigkeiten per 31. Dezember 2019 sind ausgeschlossen, mit Ausnahme kleiner Unternehmen, die nicht insolvent sind und keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
•Projektbeginn: Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Die Antragstellung bei MID Assistent/in erfolgt online durch das Unternehmen selbst.
Dabei greift das Windhund-Verfahren, bei dem ein monatliches Förderkontingent verfügbar ist. Nach der Antragstellung erfolgt eine Überprüfung seitens des Förderträgers.
Bei positivem Bescheid wird ein Zuwendungsbescheid ausgestellt, und das Unternehmen kann den Dienstleister beauftragen und das Projekt beginnen.
Unsere Expertise ist darauf ausgerichtet, Ihre Geschäftsziele zu realisieren.
Wir beginnen mit einer sorgfältigen Analyse Ihrer individuellen Anforderungen. Im Rahmen dieser Analyse bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstbewertung Ihrer Fördermöglichkeiten.
Dies ermöglicht Ihnen, einen klaren Überblick über die verfügbaren Ressourcen für Ihr Unternehmen zu gewinnen.
Mit unserem Förderwecker bleiben Sie stets auf dem Laufenden und verpassen keine wichtigen Förderchancen mehr.
Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig über Förderprogramme, die für Ihr Unternehmen von Interesse sein könnten.
Unser erfahrenes Team übernimmt das gesamte Fördermittelmanagement für Sie. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation, Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln, um sicherzustellen, dass Sie das volle Potenzial der verfügbaren Ressourcen ausschöpfen.
Die Sicherheit Ihrer IT-Systeme hat oberste Priorität.
Unsere Experten bieten umfassende Beratungsdienstleistungen zur Identifizierung von Schwachstellen und zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit. Dabei nutzen wir die verfügbaren Fördermittel, um kosteneffiziente Lösungen zu realisieren.
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Fördersumme bis zu
7.500,- EURAntragszeit
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